Am 27. November 2019 hat die 13. Landessynode der EKKW den Beschluss "Glyphosat auf Kirchenland" erlassen. Seitdem ist Glyphosat auf eigenbewirtschafteten Flächen verboten. Verpachtetes Kirchenland betreffend ist der Beschluss differenzierter.
1. Ist Glyphosat auf kirchlich verpachtetem Land im Gebiet der EKKW verboten?
Nein. Die Landessynode respektiert die Verantwortung der Pächterinnen und Pächter für die Bewirtschaftung der Böden.
Sie bittet aber alle Verantwortlichen, an die Pächterinnen und Pächter zu appellieren, schon vor einem gesetzlichen Verbot freiwillig auf den Einsatz von Glyphosat zu verzichten.
2. Bis wann ist Glyphosat aktuell noch zugelassen?
Am 15.12.2022 läuft die aktuelle Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat auf EU-Ebene aus.
3. Warum appelliert die Landessynode auf kirchlich verpachtetem Land auf Glyphosat zu verzichten?
Die Landessynode ist sich ihrer Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung bewusst und spricht sich aus Risikovermeidung für einen Glyphosatverzicht aus. Sie tut dies aufgrund derjenigen Studien, die die schädliche Wirkung von Glyphosat als erwiesen ansehen.
4. Hinsichtlich des Appells: Wie sprechen wir das Thema bei den Pächterinnen und Pächtern an?
Als ersten Schritt können Sie bei Ihren Pächterinnen und Pächtern nachfragen: Verwenden Sie Glyphosat? Falls ja, warum? Könnten Sie es leicht ersetzen? usw.
Denn zahlreiche Betriebe kommen ohne Glyphosat aus und je nach Fruchtfolge u.a. ist es für Landwirtinnen und Landwirte leichter oder schwerer auf Glyphosat zu verzichten. Es schafft gegenseitiges Verständnis diese Fragen im Gespräch zu klären.
Bringen Sie bei einem solchen Gespräch als Grundlage den Beschluss der Landessynode "Glyphosat auf Kirchenland" mit.
5. Können wir einen freiwilligen Verzicht auf Glyphosat bei der Neuverpachtung berücksichtigen?
Wenn Sie Flächen neu verpachten, können Sie freiwilligen Glyphosatverzicht unter den ökologischen Kriterien bei der Bewertung berücksichtigen und dafür Punkte vergeben.
Auch hier können Sie beachten, dass es je nach Fruchtfolge und anderen Faktoren leichter oder schwerer ist, auf Glyphosat zu verzichten. Und auch hier kann ein Gespräch mit den Landwirtinnen und Landwirten helfen.
Für weitere Information rund um das Thema Neuverpachtungen können Sie die Handreichung "Verpachtung von Kirchenland" der EKKW herunterladen.
6. Sollen wir kontrollieren, ob unsere Pächterinnen und Pächter Glyphosat auf Kirchenland verwenden?
Nein. Sollten Ihre Pächterinne und Pächter angeben auf Glyphosat zu verzichten, sollten Sie darauf vertrauen. Kontrollen können leicht Misstrauen vermitteln und widerstreben somit dem Kriterium, den Frieden vor Ort zu wahren.
Es spricht aber nichts dagegen, sich die Flächen von den bewirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirten zeigen zu lassen bzw. eine gemeinsame Feldbegehung zu organisieren.
Mehr allgemeine Informationen zum Wirkstoff Glyphosat finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Informationen zur Unkrautbekämpfung auf öffentlichen Grünflächen finden Sie auf der Homepage des Pflanzenschutzdienstes des RP Gießens.